USt-Reduktion auf Grundnahrungsmittel in Österreich
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel dauerhaft von 10 % auf 4,9 % gesenkt.
Von der Reduktion betroffen sind Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfs. Ausgenommen bleiben Genussmittel sowie Getränke, die weiterhin dem Normalsteuersatz von 20 % unterliegen. Ziel der Maßnahme ist die finanzielle Entlastung der Haushalte sowie das Entgegenwirken inflationsbedingter Preissteigerungen.
Die Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Senkung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel finden Sie hier:
WKO-Information zur USt-Senkung
Umsetzung in MELZER X3000
Die Umsetzung in der Software MELZER X3000 erfolgt in folgenden Schritten:
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Unter „Einstellungen > Steuertabelle“ den neuen Steuersatz mit 4,90 % anlegen und als Art „Besonders“ auswählen.
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Anschließend unter „Stammdaten > Artikelverwaltung > Warengruppen“ bei der jeweiligen Warengruppe im Feld
„Ab diesem Datum folgende MwSt verwenden“ das Umstellungsdatum eintragen und den neuen Steuersatz auswählen.
Die Umstellung erfolgt automatisch beim Tageswechsel auf das hinterlegte Datum.